Ab dem 1.1.2020 müssen Kassensysteme in Deutschland den Anforderungen der Kassensicherungsverordnung entsprechen. Gemeint sind damit Kassensysteme und Registrierkassen, aber auch Softwaremodule wie das in ECAROS integrierte Kassenmodul. Die mit solchen Systemen aufgezeichneten Daten müssen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) gegen nachträgliche Veränderungen geschützt werden. Darüberhinaus besteht eine Pflicht zur Ausgabe von Belegen (Bondruck).
Zwischenzeitlich wurde die Frist zur Einführung von elektronischen Aufzeichnungssystemen, aufgrund der COVID–19–Pandemie, auf den 31.03.2021 verlängert.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie die „erforderliche Anzahl an TSE“ bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellen bzw. in Auftrag geben. Für Berlin, Brandenburg, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen gilt der Stichtag 31. August 2020.
Für ECAROS werden wir in Kürze die technischen Voraussetzungen schaffen. Als Lösung bieten wir Ihnen ein neues Druckmodul an, das die „Bundesdruckerei-TSE“ von D-Trust ansteuert. Diese TSE ermöglicht die freie Auswahl eines Bondruckers und unterstützt damit auch die bisher von uns empfohlenen Bondrucker der Marke Star.
Um sicher zu stellen, dass jeder Geschäftsvorfall entsprechend den Vorgaben aufgezeichnet wird, muss jeder Kassen-PC über eine eigene technische Sicherheitseinrichtung verfügen. D. h. an jedem PC, an dem die ECAROS-Kassensoftware ausgeführt werden soll, muss eine TSE angeschlossen werden.
Haben Sie Interesse?
TSE Bestellformulare:
Betriebsform Software as a Service (SaaS oder ASP)
Betriebsform „Classic“ auf eigenem Server (On premise)
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: vertrieb-de@imaweb.com.