Autohaus MustermannMusterweg, 47111MusterstadtBei obengenannter Firma (Verkäufer) bestellt hiermit der Käufer: Herr / Frau / Firma (ggf. auch Geburtsname)OttoMustermannMusterstr. 998765Musterstadt153356400000Tel. PrivatMobil PrivatFax PrivatMail Privat Straße (PLZ) Ort Geboren amBeruf Gewerbe TelefonVerbindliche
Bestellung Handy Fax EmailKd.-Nr.: 456eines gebrauchten Kraftfahrzeuges / AnhängersNach den beiliegenden Geschäftsbedingungen folgendes gebrauchtes FahrzeugMarke / Bezeichung:MarkeModellbezeichnungTyp:123456Karosserie / Aufbau:FahrzeugkategorieKBA-Nummer:KBA-Herstellernummer / KBA-NummerkW / PS:61 / 110Hubraum:1900Farbe:FarbeKfz-Brief-Nr.:KFZ-BriefnummerZahl der Halter:1Erstzulassung:978303600000Kennzeichen:KennzeichenNächste HU / AU:978303600000 / 978303600000Fahrgestellnummer:FahrgestellnummerLagernummer:LagernummerKM-Stand:80000Zum Preis von1160.001160.00Zum Preis von1000.001160.00für Vorsteuerabzugsberechtigte kein USt.-Ausweis möglich lt. § 25a UStGIhr Fahrzeugpreis1160.001160.00zuzüglich gesetzlicher MwSt. (Option zur Regelbesteuerung)160.00Ihr Fahrzeugpreis1000.001160.00In WortenZahlungsbedingungen / SondervereinbarungenBemerkungenUnfallbemerkungenZahl, Art und Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer:Dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekanntO JaO NeinWenn ja, folgende:Das Fahrzeug wurde lt. Vorbesitzer als Taxi/Miet-/Fahrschulwagen benutztO JaO NeinVerkauf an Wiederverkäufer unter Ausschluss jeglicher GewährleistungO JaO NeinKunde: Freiwilliger Verzicht auf Abschluß einer GW-Garantie (12 Monate)O JaO NeinIn Ergänzung zu der Fzg.bestellung wurde auch eine Finanzierung vereinbartO JaO NeinMusterstadt, Datum: Uhrzeit: Unverbindlicher AbholterminKäufer bestätigt die Bestellung und den Erhalt der beigefügten Geschäftsbedingungen:Ort, Datum Unterschrift des KäufersGebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen
(Kraftfahrzeuge und Anhänger)
Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)I. Vertragsabschluss/Übertragung von
Rechten und Pflichten des KäufersStand: 11/20151. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis
2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die An-
nahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils
genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist
jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Besellung
nicht annimmt.2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedür-
fen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.II. Zahlung1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegen-
standes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die
Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein
Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem
Kaufvertrag beruht.III. Lieferung und Lieferverzug1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten
eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer
auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei
leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz
statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist
gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnittes eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der
Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung
seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadens-
ersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so
haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet
nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten,
kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in
Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffe 3
dieses Abschnittes.
5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht
für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten
des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen
sowie bei Verletzung von Leben, Körper ode Gesundheit.
6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebs-
störungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorrübergehend daran hindern,
den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu
liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen
um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entspre-
chende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der
Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.IV. Abnahme1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang
der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer
von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der
Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren
Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein
Schaden entstanden ist.V. Eigentumsvorbehalt1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kauf-
vertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung
seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handlet, bleibt der Eigen-
tumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus
der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammmenhang mit dem
Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbhalt
verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang
stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den
laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulas-
sungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder
nicht vertragsgemäß, kann der verkäufer vpm Vertrag zurücktreten und/oder bei
schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlagen,
wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es
sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand
weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.VI. Haftung für Sachmangel1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung
des Kaufgegenstandes an den Kunden.
Ist der Käufer eine juristische Person des öfentlichen rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung
seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf
unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.
2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängel-
haftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gestzlichen Vertreters oder
seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit.
3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden
aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher , die
der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will
oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen
darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden
begrenzt.
4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des
Verkäufers bei arglistigen Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer
Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen.
Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung
über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der
Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb
wenden.
c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis
zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund
des Kaufvertrages geltend machen.
Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.VII. Haftung für sonstige Schäden1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VI. Haftung für Sachmängel"
geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III "Lieferung und Lieferverzug"
abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer
gelten die Regelungen in Abschnitt VI "Haftung für Sachmängel", Ziffer 3 und 4 ent-
sprechend.VIII. Gerichtsstand1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher
Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wen der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalts-
ort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Ver-
käufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
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